
Justitia hat entschieden © Pixabay
Diese Frage stellt sich neuerlich in Deutschland, seit der Bundesfinanzhof am 2. August dieses Jahres ein Urteil zur Gemeinnützigkeit reiner Männer-Vereine gefällt hat, wie u. a. die Süddeutsche Zeitung berichtete. Wenn ein Verein seine Mitglieder ohne sachlichen Grund nach Geschlecht auswählt, so die Richter, könne er nicht gemeinnützig sein. Geklagt hatte zwar eine Freimaurer-Loge, doch das Urteil könnte auch die 275 rein männlichen deutschen Rotary Clubs betreffen. – Oder liegt der Fall hier doch etwas anders?
Um in Deutschland vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen Vereine laut Gesetz „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern“. Im Gegenzug dafür genießen sie Erleichterungen bei der Körperschafts- und Umsatzsteuer und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen. Und diese dürfen die Spender wiederum in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Auswirkungen auf Rotary Clubs unklar
Das Urteil des Bundesfinanzhofs könnte nun bedeuten, dass Rotary Clubs mit rein männlicher Mitgliederstruktur samt ihren Fördervereinen ihren Gemeinnützigkeitsstatus verlieren. RI Direktor Peter Iblher sieht darin eine Chance für die Weiterentwicklung der Clubs. So äußerte er in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung die Hoffnung, dass das Urteil „zu einem nachhaltigen Umdenken auch bei“ den Rotary Clubs führen werde, die sich bislang gegen eine Aufnahme von Frauen entschieden haben.
Diese Interpretation der Urteilskonsequenzen teilen jedoch nicht alle Rotarier, darunter auch Steuerberater Geord Heine. In seinem Kommentar zum Artikel auf der Website des Rotary Magazins sagt er, dass er keinen deutschen Rotary Club kenne, der gemeinnützig sei oder dies werden könnte. „Im Zentrum jedes steht das Clubleben und das ist mit oder ohne Clubfreundinnen exklusiv, kann also nicht die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern“, so Heine.
Rotary Fördervereine
Ein reiner Förderverein hingegen verfolge aufgrund seiner Satzung ausschließlich die Allgemeinheit selbstlos fördernde Zwecke. So wäre es wohl möglich, dass Rotary Clubs allgemein nicht gemeinnützig sind, ihre jeweiligen Fördervereine aber schon – vorausgesetzt diese stehen beiden Geschlechtern als Mitglieder offen.
Also doch kein Umdenken bei den rotarischen Männer-Clubs nötig? Die Diskussion der Experten hat gerade erst begonnen und man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis sie kommen werden. Diskutieren Sie mit im Rotary Magazin und hier auf Rotary-Stimmen.